Steuerzahlungen bei der Zusammenveranlagung von Ehegatten
Wird ein Insolvenzschuldner mit seinem nicht insolventen Ehegatten zusammenveranlagt, so stellt sich regelmäßig die Frage, wie Steuernachzahlungen oder -Erstattungen zwischen den Ehegatten aufzuteilen sind.
Oft wird Ehepaaren in solchen Fällen empfohlen, eine getrennte Veranlagung (ab 2013: Einzelveranlagung durchzuführen um eine Verrechnung der Steuererstattungsansprüche des einen Ehegatten mit den Steuerschulden des anderen zu verhindern.