Um Zahlungsausfälle zu vermeiden, sollte vor Geschäftsabschluss die Bonität des Kunden geprüft werden.

Sie können von Ihrem Geschäftskunden eine aktuelle Selbstauskunft verlangen oder sich eine Bankauskunft einholen, die Sie über die wirtschaftlichen Verhältnisse und die Zahlungsfähigkeit Ihres Kunden informiert.
Für die Bankauskunft müssen Sie der Bank ein berechtigtes Interesse vorbringen, z.B. dass Sie ein Geschäft mit dem Kunden abschließen möchten. Sofern der Geschäftskunde nicht ausdrücklich widersprochen hat, erhalten Sie diese auf jeden Fall. Ist dies nicht der Fall, sollten Sie hellhörig werden. Fragen Sie Ihren Kunden nach dem Grund hierfür.
Bei Privatkunden sieht es anders aus. Hier muss dieser zuvor erst zustimmen, bevor Sie Informationen erhalten.
Die Kosten liegen bei ca. 20 € je Auskunft. Möglicherweise fallen auch Jahresgebühren an.

Ob ihr Geschäftskunde bereits in einem Insolvenzverfahren steckt erfahren Sie auf www.insolvenzbekanntmachungen.de.
Bei Privatkunden können Sie auf www.vollstreckungsportal.de ersehen, ob er eine Vermögensauskunft abgegeben hat.
Die Auskunft ist mit Kosten von 4,50 € verbunden. Zusätzlich müssen Sie sich zuvor registrieren und einen Grund für Ihr Anliegen vorbringen.

Auch bei Creditreform, Bürgel, Hoppenstedt oder der Schufa können Sie Informationen erhalten.
Kosten: Je nach Anbieter Jahresbeiträge von mehreren hundert Euro plus Gebühren je Abruf.

Online-Anbieter sind meist günstiger, enthalten aber auch weniger Informationen.

Über das Handelsregister bzw. Bundesanzeiger, der Firmenhomepage, die Presse, Auskunfteien oder bei Geschäftspartnern und befreundeten Firmen können Sie auch eigene Daten sammeln und sind somit nicht auf fremde Informationen angewiesen.

Folgende Informationen helfen Ihnen bei der Beurteilung ihres Kunden:

  • Hat das Unternehmen häufiger die Geschäftsführung, die Führungspositionen, den Unternehmensstandort, die Bankverbindung gewechselt?
  • Nutzt der Kunde volle Zahlungsziele, zahlt unpünktlich, wünscht längere Zahlungsziele oder Stundungen oder verweigert er der Zahlung per Lastschrift?
  • Verweigert er eine Bankauskunft?
  • Hat der Kunde mehrere Mitarbeiter entlassen oder ist er in Kurzarbeit?
  • Hat er Filialen ohne Angabe von Gründen geschlossen?
  • Der Kunde investiert nicht mehr in neue Anlagen und in die Produktenwicklungen?

Die Beschaffung von Daten ist in jedem Fall mit Aufwand und Kosten verbunden. Teilen Sie deshalb Ihre Kunden je nach Kauf-/ Auftragsvolumen in verschiedene Gruppen (A-, B-, und C-Kunden) ein und passen Sie Ihre Recherchen daran an. Für größere Kunden sollten Sie zusätzlich ein Risikoprofil erstellen und Maßnahmen zur Absicherung ergreifen.

Auch Bestandskunden sollten einer jährlichen Prüfung unterzogen werden. Hier können Sie auf Ihre Erfahrungswerte zurückgreifen.

Egal wie Sie Ihren Kunden einschätzen. Sie sollten auf jeden Fall einen Eigentumsvorbehalt bis zur vollständigen Bezahlung der Ware vereinbaren.

Vereinbaren Sie möglichst Barzahlung, Zahlung per Vorkasse oder Nachnahme oder zumindest eine Zahlung per Lastschrift.
Bestehen Sie auf Teilzahlungen mindestens in der Höhe der Vorleistungen.

Bei von Ihnen schlecht bewerteten Kunden sollten Sie versuchen, sich über einen Bürgen abzusichern oder eine Forderungsausfallversicherung abschließen.

Ist die Gefahr einer Kundeninsolvenz gegeben, sollten Sie im Zweifel lieber einmal auf einen Auftrag verzichten.

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