Das Verwaltungsgericht Koblenz hatte zu klären, ob die von der Finanzbehörde veranlasste Untersagung der Gewerbeausübung rechtmäßig war. Der Unternehmer aus der Unterhaltungsbranche hatte erhebliche Steuerschulden. Für mehrere Jahre wurde keine Steuererklärung abgegeben. Die Klage des Unternehmers hatte keinen Erfolg. Die Steuererklärungen hatte er zwar nachgereicht. Nach Auffassung des Gerichts gab es jedoch keinen ersichtlichen Weg, der zum Abbau der erheblich angehäuften Steuerschulden führen könnte. Der Kläger konnte diesbezüglich keine erfolgreiche Lösung vorbringen und wurde als gewerblich unzuverlässig eingestuft. Die Untersagung des Gewerbes war als rechtmäßig erachtet worden.

Quelle: Internetservice "Aktuelles aus Steuern und Recht" Beitrag: Unternehmensberatung - KW 1

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