Kaufleute müssen die im Handelsverkehr geltenden und ausgeübten Gewohnheiten und Gebräuche beachten. Diese Handelsbräuche gelten auch dann, wenn die am Rechtsgeschäft beteiligten Personen sie nicht kennen.

Die internationale Handelskammer hat sog. Trade-Terms für die in bestimmten Ländern geltenden Handelsbräuche veröffentlicht.

Dabei ist zu beachten, dass auch Schweigen Rechtswirkungen haben kann.

Wird auf ein kaufmännisches Bestätigungsschreiben nicht unverzüglich geantwortet, so hat dies zur Folge, dass dessen Inhalt als anerkannt gilt.

Falls Sie also mit dem Inhalt oder den vereinbarten Konditionen des Bestätigungsschreiben nicht einverstanden sind, so widersprechen Sie unverzüglich (spätestens innerhalb von 3 Tagen), um zu vermeiden, dass das Rechtsgeschäft als abgeschlossen gilt.

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