Grundlage für die bevorstehende Erbschaftsteuerreform 2015 war das Urteil des BVerfG vom 17.12.2014, in dem wesentliche Punkte der Verschonungsregelungen von Betriebsvermögen im ErbStG als nicht verfassungsgemäß erklärt wurden. Dahingehend hat nun das BMF erste Eckpunkte für mögliche, verfassungskonforme Neuregelungen vorgestellt. Diese gehen jedoch über die Vorgaben des BVerfG hinaus. Zum einen wird das begünstigte betriebliche Vermögen neu definiert und es soll rechtsformneutral für alle Unternehmensformen nur auf betriebsnotwendiges Vermögen abgestellt werden. Zum anderen soll eine erwerbsbezogene Freigrenze von 20 Mio. Euro für die Inanspruchnahme der Verschonungsregelung gelten. Sofern die Freigrenze überschritten wird, soll eine individuelle Bedürfnisprüfung vorgenommen werden. Weiterhin wird es auch Neuerungen bei der Lohnsummenregelung geben. Die ausführlichen geplanten Regelungen finden Sie auf der Homepage des BMF.

Quelle: Internetservice "Aktuelles aus Steuern und Recht" Beitrag: Unternehmensberatung - KW 33

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