Nach dem BFH-Beschluss vom 25.03.2015 wurde dem großen Senat die Frage vorgelegt, ob der sog. Sanierungserlass gegen den Grundsatz der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung verstößt. Über den Sanierungserlass können Forderungen steuerlich begünstigt erlassen werden. Der zuletzt von der Verwaltung in Jahr 2010 ergänzte Erlass steht nun in Verdacht, den Grundsätzen der Gleichmäßigkeit nicht zu entsprechen. Eine Bestätigung durch den großen Senat hätte zur Folge, dass der Sanierungserlass nicht mehr zur Anwendung kommen kann.

Quelle: Internetservice "Aktuelles aus Steuern und Recht", Beitrag: Unternehmensberatung - KW 29

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