Die Bundesregierung gibt in einer aktuellen Pressemitteilung bekannt, dass zum 01.07.2015 eine Rentenanpassung vorgenommen wird. Sobald Löhne und Gehälter steigen, werden auch die Renten auf dieser Basis angepasst. Die Erhöhung beträgt nach der aktuellen Lohnentwicklung 2,08 % in den alten Bundesländern. In den neuen Bundesländern ist eine Steigerung mit 2,50 % gegeben. Insgesamt wurde durch das Rentenpaket zum 01.07.2014 einiges verbessert. So wurde z. B. durch die Mütterrente die Erziehung der Kinder bei der Rentenberechnung berücksichtigt.

Quelle: Internetservice "Aktuelles aus Steuern und Recht", Beitrag: Unternehmensberatung - KW 16

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