Ja, diese Möglichkeit gibt es tatsächlich, und zwar durch das Instrument der „übertragenden Sanierung“.

1. Grundlagen

Die übertragende Sanierung ist ein bewährtes Mittel, ein Unternehmen aus der Insolvenz herauszuführen und kann als Klassiker aller Sanierungsmethoden in einem Insolvenzverfahren bezeichnet werden.

Hauptvorteil der übertragenden Sanierung ist, dass der Erwerber, der grundsätzlich auch der bisherige Inhaber sein kann, eine völlig unbelastete Firma erhält und sich die gewinnträchtigen Bereiche des insolvenzbefangenen Unternehmens herauspicken kann.

Übertragende Sanierung heißt, als dass der Insolvenzverwalter den Betrieb im Ganzen oder Teile davon an ein anderes, ggf. neu zu gründendes Unternehmen als neuen Rechtsträger verkauft.

Der Käufer wählt regelmäßig nur die werthaltigen Betriebsteile oder Bereiche mit Zukunftsperspektive aus. Alles andere verbleibt beim alten Unternehmen und wird vom Insolvenzverwalter abgewickelt.

Für Sie als den von einer GmbH-Insolvenz betroffenen Gesellschafter macht die übertragende Sanierung immer dann Sinn, wenn Sie – oder eine Vertrauensperson – hinter der übernehmenden Gesellschaft stecken.

Sie können sich nach dem erfolgten Kauf das Unternehmen in der übernehmenden Gesellschaft schuldenfrei fortführen.

2. Vor- und Nachteile gegenüber einem Insolvenzplan

Nach unseren Erfahrungen wird der Weg einer übertragenden Sanierung gegenüber dem Insolvenzplan seitens des Insolvenzverwalters auch deshalb bevorzugt, weil der Insolvenzverwalter im Falle der übertragenden Sanierung in der Regel eine höhere Verwaltervergütung erhält und vor allem weniger Zeitaufwand hat, als bei der Sanierung mittels Insolvenzplan.

Der in vielen Fällen entscheidende Vorteil einer übertragenden Sanierung ist, dass der Käufer eine völlig unbelastete Firma erhält und die alten Pflichten erloschen sind.

Jedoch sind in Bezug auf die bisherige Belegschaft die Regeln des Betriebsübergangs (§ 613a BGB) zu beachten. Auch hier lässt sich jedoch regelmäßig eine befriedigende Lösung mit dem Insolvenzverwalter und den betroffenen Mitarbeitern erreichen.

Zu beachten ist auch, dass die übertragende Sanierung alle laufenden Verträge beendet. Besteht beispielsweise eine lukrative Einkaufvereinbarung mit einem Lieferanten oder ein günstiger Gewerberaummietvertrag, könnte sich der betreffende Vertragspartner bei einer übertragenden Sanierung aus dem Vertrag lösen. Auch sind evtl. behördliche Genehmigungen neu zu beantragen.

Die übertragende Sanierung kommt aber auch dann zur Anwendung, nachdem ein evtl. Schutzschirmverfahren mit Eigenverwaltung und/oder Insolvenzplan gescheitert ist, sich also das Unternehmen sich nicht aus eigener Kraft mehr sanieren kann.

Der Insolvenzverwalter führt im Falle der übertragenden Sanierung den Geschäftsbetrieb das alten Unternehmens solange fort, bis die neue Gesellschaft den Betrieb gekauft hat. Danach übernimmt das neue Unternehmen die “Betriebsfortführung”.

Mit der Übergabe des aktiven Geschäftsbetriebes wird die Betriebsfortführung durch den Insolvenzverwalter eingestellt.

Man darf sich jedoch nichts vormachen:

Es bedarf in jedem Fall einer hartnäckigen Verhandlungsführung mit dem Insolvenzverwalter über den Kauf des Unternehmens und eines kompetenten Beratungsteams.

Nach unseren Erfahrungswertungen lassen sich dann in den meisten Fällen wirtschaftlich auch langfristig tragfähige Lösungen erzielen und einer nachhaltigen Fortsetzung des Unternehmens steht dann nichts mehr im Wege.

Aktuelles